Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung und Zurverfügungstellung der Software „nextMO“ as a Service
Stand November 2023
1 Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und der nextMO GmbH, Lindberghring 1, 33142 Büren (im Folgenden: nextMO), gelten hinsichtlich der Services der nextMO die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: AGB oder Nutzungsbedingungen).
1.2. Kunde kann nur werden, wer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. nextMO schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab.
1.3. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt nextMO nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die nextMO in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.
2 Begrifflichkeiten
2.1. „Services“ bezeichnet die Services der nextMO, die als Software as a Service zur Verfügung gestellt werden.
2.2. „Kunde“ bezeichnet die juristische Person, die die Services von der nextMO zur Verfügung gestellt bekommt und zur Abwicklung der Geschäftsvorfälle nutzt.
2.3. „Mitarbeitende“ oder „Arbeitnehmer“ sind Beschäftigte des Kunden.
2.4. „Benutzer“ sind Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer oder vom Kunden Beauftragte, die über einen Login für nextMO verfügen.
2.5. Die „Produktbeschreibung“ enthält Angaben zur Beschaffenheit und Funktionalität der Services.
2.6. Die „Benutzerdokumentation“ erläutert den Benutzern die Funktion der Services und ihre Nutzungsmöglichkeiten.
2.7. „Supportzeiten“ sind Standard-Supportzeiten. Diese meint das Zeitfenster in dem nextMO First-, Second-, und Third-Support anbietet. Diese gelten für den Standort 33142 Büren, Nordrhein-Westfalen, Deutschland von Mo-Fr von 9-17 Uhr, nicht aber an Feiertagen.
2.8. „Online-Abonnements“ sind Abonnements, die direkt über das Webformular bestellt werden können.
2.9. „Enterprise-Abonnements“ sind Abonnements, für die nextMO zunächst ein individuelles Angebot erstellt, welches der Kunde annehmen kann.
2.10. „Abrechnungszeitraum“ ist der auf der Rechnung angegebene Zeitraum, beginnend ab dem Kalendertag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
2.11. „Patches“ sind Korrekturauslieferungen für die Services, um Fehler (Mängel) der vertraglich geschuldeten Services zu beheben.
2.12. „Updates“ sind technische und/oder funktionale Anpassungen und Weiterentwicklungen der Services, die Funktionen der bisherigen Standardsoftware verbessert.
2.13. „Features“ sind technische und/oder funktionale Neuentwicklungen der Funktionen der Services.
2.14. “Release” ist eine überarbeitete Version des Services, die Patches, Updates und/oder neue Features beinhaltet.
2.15. „Software as a service” ist ein Lizenz- und Vertriebsmodell, mit dem die Software-Anwendungen über das Internet, d.h. als Service, angeboten werden.
2.16. „Condition Monitoring“ ist ein Service zur regelmäßigen bis kontinuierlichen Erfassung des Zustandes einer Maschine oder Anlage des Kunden.
3 Vertragsgegenstand
3.1. Die nextMO hat die Services „nextMO“ entwickelt und realisiert, welche als Software as a Service Lösungen für Simulation, Planung und Optimierung in der Produktion bereitstellt. Ein wesentlicher Teil ist die Optimierung für gängige Produktionswerte wie Rüstzeiten oder Bearbeitungszeiten.
3.2. nextMO stellt den Kunden die Services in Form des Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung sowie den dafür erforderlichen Speicherplatz auf ihrem Server bereit. Die Services samt Speicher werden seitens der nextMO gehostet. Die jeweiligen Benutzer können via Telekommunikationsverbindungen (Internet) Zugriff auf die Services nehmen und deren Funktionalitäten im Rahmen dieses Vertrages nutzen.
3.3. nextMO erbringt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Leistungen ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Angebots bzw. Vertrags in Verbindung mit diesen AGB. Die Regelungen der geschlossenen Verträge gehen diesen AGB vor.
Leistungen der nextMO im Rahmen vorvertraglicher Schuldverhältnisse erfolgen ebenfalls unter Geltung dieser AGB.
Im Folgenden werden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien geregelt.
4 Leistungen der nextMO GmbH
4.1. nextMO hat die Services der „nextMO“ entwickelt und realisiert und stellt diese den Kunden zur Nutzung via Webbrowser zur Verfügung. Eine physische Überlassung der/eines Services an den Kunden erfolgt nicht.
4.2. Die von nextMO den Kunden zur Verfügung gestellte Services unterstützt bei Abläufen in der Produktion. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung, welche unter https://www.next-mo.ai/leistungsbeschreibung abzurufen ist oder aus individuellen Angeboten.
nextMO bietet unter anderem die folgenden Service-Module an:
4.2.1 Simulation zur Optimierung der Produktionsplanung
4.2.2 Optimizer
4.2.3 Condition Monitoring
4.3. nextMO hostet die Services und die damit verbunden Daten. Das Hosting erfolgt auf einer der Erfordernissen entsprechenden nextMO-Cloud innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
4.4. nextMO erstellt eine Benutzerdokumentation. Diese Benutzerdokumentation befindet sich in den Services und wird ebenfalls online im Browser bereitgestellt.
4.5. nextMO obliegt die Pflege der Services, um diese in einem funktionsfähigen und vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Hierzu zählen gewöhnliche Wartungsarbeiten und das Einspielen von notwendigen Patches sowie die Mängelbeseitigung nach Ziffer 11.
4.6. nextMO schuldet ausdrücklich nicht die Erbringung von Anpassungs-, Beratungs- und/oder Schulungsleistungen, es sei denn diese Leistungen sind gesondert zwischen den Parteien vereinbart worden.
4.7. nextMO kann die Services jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. nextMO wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
4.8. nextMO wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden in den Services vornehmen, insbesondere werden nur Personen zur Leistungserfüllung einsetzen, die schriftlich auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet worden sind.
4.9. Die Nutzungsrechte richten sich nach Ziffer 8 des Vertrages.
4.10. Die zu leistenden Entgelte richten sich nach Ziffer 10 des Vertrages.
5 Support
nextMO richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Services einen Support-Service ein. Anfragen können über das in den Services verfügbare Support-Formular gestellt werden. Die Anfragen werden üblicherweise nach Dringlichkeit sortiert und dann in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
6 Vertragsschluss für Services
Der Vertrag wird entweder über ein Online-Bestellformular oder durch die Annahme (mindestens in Textform) eines individuell erstellten Angebots geschlossen. Nutzt der Kunde das Online-Bestellformular, so wählt der Kunde das gewünschte Abonnement je nach gewünschtem Leistungsumfang und beantragt einen Zugang sowie den Vertrag mit dem Abonnement. nextMO nimmt den Antrag durch Erbringung der Leistung an.
7 Anmeldung der Kunden zur Nutzung der Services
7.1. Zur Nutzung der Services durch die Kunden ist jeweils eine Anmeldung durch eine berechtigte Person notwendig. Dabei ist ein sicheres Passwort zu erstellen und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
7.2. Der Kunde hat seine Rechnungs- und Zahldaten stets aktuell und richtig zu halten.
8 Nutzungsrechteeinräumung
8.1. nextMO räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, gemäß Ziffer 14 zeitlich beschränkte, nicht übertragbare Recht ein, auf die Services mittels Telekommunikationsverbindungen (über das Internet) zuzugreifen und mittels eines aktuellen Browsers die mit den Services verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag für eigene Geschäftszwecke oder für Geschäftszwecke von mit dem Kunden im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Kunde nicht, soweit die Parteien vertraglich nichts anderes ergänzend schriftlich vereinbart haben.
8.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Services über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen; insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Services oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder in sonstiger Weise Rechte an dieser einzuräumen, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
9 Besondere Pflichten der Kunden
9.1. Der Kunde verpflichtet sich,
9.1.1. die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben;
9.1.2. die Services nicht entgegen der in Ziffer 8 festgelegten Regelungen zu nutzen,
9.1.3. die Services nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen,
9.1.4. für die Einhaltung datenschutzrechtlichen Vorschriften zu sorgen, insbesondere von Rechten Dritter an den Daten zu verfügen, die der Kunde in den Services hochlädt, oder deren Bereitstellung veranlasst,
9.1.5. bereits den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Services, die von nextMO betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von der nextMO unbefugt einzudringen;
9.1.6. nextMO von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Services durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Services verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von nextMO;
9.1.7. nextMO über aus seiner Sicht auftretende Dysfunktionen der Services umgehend unter Angabe der aus seiner Sicht bestehenden Fehlfunktion wenigstens in Textform (E-Mail) an den Support (support@next-mo.ai) zu informieren;
9.1.8. die an nextMO übermittelten Daten sowie die Analysen und Ergebnisse regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.
10 Gegenleistung des Kunden: Nutzungsgebühr, Entgelt für Leistungserweiterungen
10.1. Der Kunde zahlt als Gegenleistung für die von der nextMO nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und die Nutzungsberechtigung an den Services die folgenden Entgelte:
10.1.1. Abhängig von dem gewählten Abonnement ist die Grundgebühr zu entrichten (Lizenzpreis). Online-Abonnements sind monatlich im Voraus zu bezahlen, Enterprise-Abonnements je nach Abstimmung der Parteien.
10.1.2. Der Lizenzpreis entfällt bei der Wahl des Abonnements „Free“ für die darin vereinbarte Dauer.
10.1.3. nextMO wird etwaige nach 12.7 obliegende Vertragsstrafen automatisch monatlich mit dem zu zahlenden Entgelt verrechnen.
10.2. Die Preise für die Online-Abonnements sowie die allg. Stundenpreise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder Tarifwechsels gültigen Preisliste, die auf der Webseite der nextMO jederzeit eingesehen werden kann, bspw. unter https://www.next-mo.ai/preisliste. Soweit die Parteien sich auf abweichende Preise geeinigt haben, gelten diese.
10.3. Die Gegenleistung ist sofort nach Rechnungstellung fällig. Die Rechnung wird nur elektronisch und je nach gewählter Zahlungsweise (siehe 10.1.2) online in den Services zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist für die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten (z.B. nach §§ 238, 257 HGB, § 147 AO) selbst verantwortlich. Wird die Zahlung nicht 14 Tage nach Fälligkeit erbracht, kann nextMO die Zugänge des Kunden zu den Services sperren.
10.4. Sofern der Kunde als Zahlart SEPA-Lastschrift gewählt hat und die Lastschrift wegen der mangelnden Deckung des Kontos nicht erfolgreich ist, kann nextMO eine Bearbeitungsgebühr für die erneute Lastschrift in Höhe von EUR 15 in Rechnung stellen. Weitere Verzugskosten oder Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
10.5. Entwickelt und implementiert nextMO neue Features und Funktionen in die Services, so behält sich nextMO vor, diese nur gegen weitere Nutzungsgebühren zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. nextMO unterbreitet in diesem Fall dem Kunden ein entsprechendes Angebot zur Nutzung.
10.6. Sämtliche in den Preislisten und Angeboten ausgewiesenen Preise sind Netto-Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
11 Gewährleistung
11.1. Erlangt nextMO Kenntnis von einer etwaigen Funktionsstörung der Services, informiert nextMO den Kunden in der Regel auf elektronischem Wege – soweit die Information nicht von dem Kunde selbst beigebracht wurde – und behebt die Funktionsstörung innerhalb eines üblichen, angemessenen Zeitraumes entsprechend der Art und Schwere der Funktionsstörung.
11.2. Eine Funktionsstörung der Services liegt vor, wenn die Services die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, die Datenverarbeitung unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise die Services nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Services sich nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch eignet. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
11.3. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 13 ist hiervon unberührt.
11.4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
12 Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten, Behebungszeit
12.1. nextMO gewährleistet eine Verfügbarkeit der Leistungen von 98,5% gerechnet auf den Kalendermonat am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des von der nextMO genutzten Rechenzentrums.
12.2. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Services zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Services. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente der nextMO im Rechenzentrum maßgeblich.
12.3. Wartungsarbeiten, die die Funktionsfähigkeit der Services betreffen, werden, soweit eine sofortige Wartungsarbeit nicht unumgänglich ist, außerhalb der Servicezeiten durchgeführt und der Kunde wird über derartige Wartungen im Vorwege innerhalb der Services informiert. Die nextMO ist verpflichtet, vorherzusehende Nutzungseinschränkungen mitzuteilen, hierfür genügen Hinweise in den Services.
12.4. Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Services insgesamt oder eine Hauptfunktion der Services ist nicht möglich) wird nextMO auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen vier Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird nextMO den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
12.5. Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Services sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).
12.6. Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von nextMO.
12.7. Für jede vollendete Stunde der Unterschreitung der monatlichen zugesicherten Verfügbarkeit der Leistungen obliegt nextMO eine Vertragsstrafe i.H.v. 0,80 EUR. Die Vertragsstrafe ist der Höhe nach beschränkt auf 70% der für den Monat geschuldeten Vergütung.
12.8. Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Provider bleiben unberührt.
13 Haftung der nextMO GmbH
13.1. nextMO haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
13.2. Für sonstige Schäden haftet nextMO nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von der nextMO ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13.3. nextMO haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
14 Vertragslaufzeit, Up- und Downgrade der Tarife, Kündigung
14.1. Der Vertrag für Online-Abonnements wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Enterprise-Abonnements werden für einen Zeitraum von 24 Monaten geschlossen und verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
14.2. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform per E-Mail an den Kundenservice (support@next-mo.ai) erfolgen.
14.3 Erklärungen durch nextMO erfolgen per E-Mail gegenüber dem Kunden an die E-Mail-Adresse, die bei dem Benutzer hinterlegt ist, der über die Berechtigung „Besitzer“ verfügt. Haben mehrere Benutzer diese Berechtigung, genügt die Übersendung der Erklärung an einen dieser Benutzer.
14.4. Der Kunde kann das gebuchte Abonnement nur nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums bzw. der Vertragslaufzeit in ein Abonnement mit weniger Leistung ändern (Downgrade).
14.5. Ein Wechsel in ein Abonnement mit mehr Leistungen in jeweiligem Abrechnungszeitraum ist jederzeit möglich (Upgrade). Dabei wird der Preis für den höheren Abonnement-Plan taggenau ab dem Wechsel berechnet und bis dahin geleistete Zahlungen werden angerechnet.
14.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
14.7. nextMO wird sämtliche auf ihren Servern verbleibende Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten von nextMO bestehen nicht.
15 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
15.1. nextMO behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den folgenden Fällen zu verändern:
15.1.1. Wenn und soweit sich die Marktlage nach Vertragsschluss in kalkulatorischer oder technischer Hinsicht aus Sicht der nextMO in triftiger Art und Weise verändert hat, behält sich nextMO vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der monatlichen Kosten in zumutbarer Weise für die Kunde zu ändern; dies umfasst folglich insbesondere mögliche, moderate Preiserhöhungen.
15.1.2. Wenn nextMO das Angebot und die Services verbessern, erweitern oder zu Gunsten der Kunde verändern möchte, behält sich die nextMO eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
15.1.3. Wenn Gesetzgebung oder Rechtsprechung eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen, behält sich die nextMO eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
15.2. Werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert, so werden die Kunden über die Änderungen auf der Website und per E-Mail informiert. Der Kunde kann den Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen vier Wochen ab Zugang der Informationen über die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich widersprechen.
15.3. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Information über die Änderungen, so werden die Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wirksam (sog. fingierte Zustimmungs-Erklärung). Auf diese Zustimmungswirkung wird der Kunde in den Informationen über die Änderung gesondert hingewiesen.
15.4. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgeführt. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen von nextMO steht nextMO ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu.
16 Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden, es sei denn, der Vertrag selbst sieht eine andere Form vor. Insbesondere gilt jedoch die Schriftformklausel für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
16.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der nicht wirksamen Bestimmung soll eine wirksame Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung dieses Vertrages am nächsten kommt, welche die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt hatten. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
16.4. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Paderborn. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: 16.11.2023